Der Streit ob eine Sperre eines Gerätes für andere Mobilfunknetze zulässig ist und ob der zwei Jahre laufender Exklusivvertrag des iPhone zulässig ist geht weiter.

Eigentlich hätte heute die Entscheidung fallen sollen, doch geht es nun mehr um die grundsätzliche Frage ob es rechtlich erlaubt ist, den Verkauf von Geräten an Bedingungen zu knüpfen. Die Entscheidung wurde auf morgen vertagt, aber ob morgen letzlich wirklich die Entscheidung fallen wird ist nicht klar.

Manche Juristen sind nach dem heutigen Verhandlungstag sicher, dass T-Mobile auf einen für sie positiven Bescheid hoffen können.

„Nach der Verhandlung ist es nicht sicher, dass die elektronische Sperre des Handys und die Erschwerung des Wechsels zu anderen Anbietern gegen das Kartellrecht oder das Unlauterkeitsrecht verstoßen“

Natürlich teilen diese positive Ansicht nicht alle Juristen. In einem Punkt sind sich aber fast alle einig: Dieses neue Vermarktungsmodell mit Umsatzbeteiligung ist ein Präzedenzfall, weswegen die Entscheidung für beide Parteien sehr wichtig ist.