iPhone Garantie gilt innerhalb der EU Eine Pressemitteilung der aus Brüssel klärt jetzt endgültig die Streitfrage, ob im (EU-)Ausland gekaufte iPhones auch im Inland als Garantiefall eingeschickt werden können oder nicht.
Obwohl sich die Handhabung solcher Fälle bei bereits vor einiger Zeit etwas gelockert hatten, und man immer wieder von italienischen iPhones hörte, die in Deutschland repariert wurden, war die Lage zumindest etwas unsicher.
Jetzt steht fest: Wer ein SIM- und Netlock-freies iPhone im EU-Ausland erworben hat, hat das Recht, seine Produktgarantie überall innerhalb der EU geltend zu machen.

Auslöser dieser offiziellen Änderung von Apple's Geschäftspolitik sind zwei voneinander unabhängige Ermittlungsverfahren der EU, die im vergangenen Frühjahr eingeleitet wurden: Eines drehte sich um die genannte Problematik der Garantieleistungen, die andere um Einschränkungen der iOS App Entwicklertools (in der es vor knapp zwei Wochen ebenfalls ein Einlenken von Apple gab). Beide Untersuchungen sollen nun eingestellt werden.

In light of its preliminary antitrust investigation into Apple's iPhone policies, European Competition Commissioner Joaquín Almunia welcomes Apple's announcement that it has relaxed restrictions on the development tools for iPhone applications (apps) and introduced cross-border iPhone warranty repair services within the EU/EEA. The latter in particular puts an end to the difficulties experienced by European consumers who need repair services for an iPhone purchased in a Member State other than their country of residence. In light of these policy changes, the Commission intends to close the investigations into these matters.

Zum vollständigen Artikel: EUROPA – Press Releases – Antitrust: Statement on Apple's iPhone policy changes

via macerkopf.de