Streit Apple-Samsung

Streit Apple-SamsungDas Landgericht Düsseldorf hat nun einen Verhandlungstermin für den zwischen Apple und festgelegt. Die Streitparteien können sich am 25. August in einer mündlichen Anhörung vor der Zivilkammer 14c äußern.

Am Dienstag verhängte das Gericht auf Antrag von ein Verkaufsverbot gegen das Galaxy Tab 10.1  von Samsung. Diese einstweilige Verfügung gilt für alle europäischen Länder. Nur in den Niederlanden musste ein weiteres Verfahren durchgeführt werden. Natürlich ging Samsung sofort gegen dieses Urteil vor und reichte kurz darauf Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.

Dem koreanischen Elektronikkonzern werden von Apple Schutzrechtsverletzungen und unfairer Wettbewerb vorgeworfen. Laut der Meinung von Apple soll Samsung die Benutzeroberfläche  und weitere Designelemente von Apples iPhone und iPad für die Mobiltelefone und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie für weitere Mobiltelefone kopiert haben.

In der Klageschrift von Apple heißt es dazu:

Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, hat der Antragsgegner den innovativen Stil des iPad für seinen neuen Tablet-Computer kopiert. Damit nutzt er den guten Ruf des iPad aus, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt.

Jedoch könnte das 10.1 auch bald hierzulande erhältlich sein – wenn auch nur  in begrenzter Zahl. Media Markt hat den Deutschland-Start des Samsung-Tablets für den 13. August in ihren Werbeanzeigen angekündigt. Bestätigung dafür kam von einer Sprecherin der Media-Saturn-Holding, welche sagte, dass das Galaxy Tab wie geplant verkauft werde.

Da sich die einstweilige Verfügung ausschließlich gegen Samsung richtet, muss sich die Elektronikmarktkette wohl nicht an diese Verfügung halten. Apple könnte den Verkauf für bereits ausgelieferte Modelle nur verhindern, wenn sie Verfügungen gegen die Händler erwirken. Der iPad Hersteller könnte jedoch bisher auf diesen Schritt verzichtet haben, da in den Elektronikmarktketten auch Apple-Produkte im großen Stil vertrieben werden.

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