Apple gegen Motorola: Gegenklage wegen Bruch des Lizenzabkommens mit Qualcomm

Als Reaktion auf 's Forderung von 2,25 % von 's Mobilgeräte-Einnahmen hat Apple jetzt eine Gegenklage in den USA eingereicht: Motorola, so Apple, habe durch die Forderungen an Apple als -Kunde gegen seinen Lizenzvertrag mit Qualcomm verstoßen. Die Patentansprüche, für die Motorola Verkaufsstopps von Apple-Geräten oder Lizenzzahlungen verlange, seien dadurch bereits „erschöpft“.

“In the latest lawsuit, Apple says that as a Qualcomm customer, Apple is a third-party beneficiary of Motorola's agreement with Qualcomm. Under that agreement, Motorola's rights under certain patents are exhausted, Apple argues”.

Das iPhone 4S nutzt den Baseband-Chip MDM6610 von Qualcomm, der nach der diesbezüglichen Lizenzvereinbarung mit Motorola auch Unterlizenzen ermöglicht. Weil Motorola in Deutschland und weiteren Ländern auch für das 4S einen Verkaufsstopp bzw. Zahlungen fordert, möchte Apple dem vor dem Heimatgericht gleich vorbeugen.

Falls erfolgreich, würde das Gericht damit Motorola verbieten, Apple gegen die Verwendung des MDM6610 Chips und anderen Qualcomm-Komponenten mit ähnlichen Lizenzabkommen zu klagen:

Permanent injunctive relief restraining Motorola and its subsidiaries, affiliates, officers, directors, agents, employees, servants, licensors, successors, assigns, and all those acting in concert with them, from prosecuting patent infringement proceedings against Apple based on Apple's use of the Qualcomm MDM6610 chip and other Qualcomm components licensed under Motorola patents in any forum other than this Court

Beim europäischen Institut für Telekom-Normen (ETSI) forderte Apple per Brief bereits am 11. November des vergangenen Jahres Klärung der Frage wie „faire, vernünftige und nichtdiskriminierende (FRAND) Lizenzbestimmungen“ genau aussehen würden.

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