Wie Anfang dieser Woche bekannt wurde, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Verbund mit zehn europäischen Verbraucherorganisationen dem Computerkonzern Apple eine Abmahnung zugestellt. Grund dafür war die unzureichende Aufklärung über die gesetzliche Garantie im Zusammenhang mit dem AppleCare Protection Plan.
Doch nicht nur der vzbv mahnte den Konzern ab, auch die italienische Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato verhängte eine Strafe in Höhe von 900.000 Euro. Apple legte zwar Berufung dagegen ein, musste jetzt jedoch eine Schlappe in Kauf nehmen.
Laut einer Meldung der Zeitung La Repubblica legte Apple erneut Berufung ein, die allerdings abgelehnt wurde. Eine Anhörung wird am 09. Mai stattfinden. Die Strafgebühr muss Apple erst einmal zahlen.