iTunes AGBs abgeändert: Elektronische Rechnung & Wohnsitz-Bestätigung

Wer sich in letzter Zeit etwas aus dem App Store heruntergeladen hat, wird es sicherlich bereits gemerkt haben – hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) angepasst. Möchte man etwas herunterladen, muss man diese vorher bestätigen und akzeptieren, damit es weitergehen kann. Zwei Änderungen wurden dabei vorgenommen.

Änderungen sind in erster Linie finanzrechtlicher Natur

Auf zwei Änderungen macht Apple aufmerksam. Die Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten folgendes:

  • Einverständnis zum Erhalt der in elektronischer Form
  • Bestätigung des Wohnsitzlandes zu Steuerzwecken

Weiter geht es noch etwas ausführlicher:

Sie sind verpflichtet, alle Produkte, die Sie über die Stores kaufen, zu bezahlen. iTunes kann Ihr Zahlungsmittel für alle gekauften Produkte und alle zusätzlichen Beträge, die durch oder im Zusammenhang mit Ihrem Konto anfallen, belasten (einschließlich aller Steuern und etwaiger Mahngebühren). Sie sind für die fristgemäße Zahlung aller Gebühren sowie für die Angabe eines gültigen Zahlungsmittels für Zahlungszwecke verantwortlich. Für detaillierte Informationen zur Rechnungsstellung bei Einkäufen besuchen Sie bitte http://support.apple.com/kb/HT5582. Sie sind damit einverstanden sämtliche Rechnungen in einem elektronischen Format, einschließlich E-mail, zu erhalten.

Ihr Gesamtpreis beinhaltet den Preis des Produktes und die am Tage des Downloads gültige Mehrwertsteuer. Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an.

Schon Mitte Dezember des letzten Jahres hatte Apple die Veränderungen angekündigt, die in erster Linie die landesspezifische Mehrwertsteuer im Euro-Raum behandeln sollten. Demnach wird in Zukunft die Mehrwertsteuer des Wohnsitzlandes bei jedem fällig.

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