Apple muss Samsungs Gerichtskosten im Galaxy Tab-Verfahren tragen

Wie es scheint, hat Apple es erneut darauf angelegt und ebenfalls erneut verloren. Das US-Unternehmen musste schon vor gut einem Monat auf Anordnung des Gerichts ein Statement auf der eigenen UK-Webseite veröffentlichen, in dem erklärt wird, dass das Galaxy Tab keine Kopie des iPad ist. Aufgrund dessen, dass Apple diesen Text nahezu versteckt hat, musste das Gericht erneut den Hammer schwingen.

Apple vs. Samsung: Apple muss Gerichtskosten im Galaxy Tab-Verfahren zahlen
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Apple vs. Samsung: Galaxy Tab-Entschuldigung wird abgeändert

Vor wenigen Wochen musste sich Apple in Großbritannien dem Urteil des Richters beugen und sich bei Samsung entschuldigen. Wie das Gericht befand, verletzt das Galaxy Tab keine Design-Patente Apples und ist schlichtweg „nicht cool genug“. Die Folge: Apple sollte auf der eigenen UK-Webseite ein Statement veröffentlichen und auf das Urteil verlinken.

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Apple vs. Samsung: Entschuldigung wegen Verbannung des Galaxy Tab

Bereits im Juli wurde bekannt, dass die Verbannung des Galaxy Tabs durch Apple von der zuständigen Richterin aufgehoben wurde, was zu einer Niederlage des US-Unternehmens führte. Als Strafe für die nicht gerechtfertigte Sperre sollte Apple sich mit Werbe-Annoncen in Zeitungen und im Internet bei Samsung entschuldigen. Die Folge war ein Einspruch Apples.

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Apple vs. Samsung: Reseller mit Verkaufsverbot belegt

Fast einen Monat lang hatten sich Apple und Samsung nicht bekriegt, bis Mitte Juni die ersten Vermutungen aufkamen, nach denen das US-Unternehmen seinen, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten, Konkurrenten – das Galaxy S3 – vom US-Markt verbannen will. Ab da an waren beide Konzerne wieder wie entfesselt und brachen einen Streit nach dem anderen vom Zaun. Besonders das Galaxy Tab 10.1 und das Galaxy Nexus mussten darunter leiden.

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Samsung Galaxy Tab nicht „cool“ genug

Dass in den Gerichten dieser Welt ab und zu skurrile Urteile gefällt werden, ist eigentlich nichts neues, doch aufgrund von nicht vorhandener „Coolness“ eine Entscheidung zu treffen ist ziemlich gewagt. Nichtsdestotrotz ist genau dies in einem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung geschehen. Der Londoner High Court entschied, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da das Galaxy Tab nicht „cool“ genug sei.

Samsung Galaxy Tab nicht "cool" genug
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