Die Wettbewerbsaufsicht in Frankreich hat die Exklusivvereinbarung für das iPhone 3G in Frankreich für nichtig erklärt. Alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Apple und müssen binnen drei Monaten beendet werden.

Orange sieht sich in seiner unternehmerischen Freiheit bedroht und will sich gegen diese Entscheidung natürlich wehren. Die Argumente von Orange sind dass man Investitionen in die Infrastruktur des mobilen Internet tätigen müsse. Der Wettbewerbsbehörde sind die hierzu vereinbarten Exklusivrechte am iPhone von fünf Jahren aber zu lang.